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   BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60   

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https://dejure.org/1961,12
BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60 (https://dejure.org/1961,12)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1961 - VIII B 183.60 (https://dejure.org/1961,12)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1961 - VIII B 183.60 (https://dejure.org/1961,12)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 107
  • NJW 1916, 1228
  • NJW 1961, 1228
  • MDR 1961, 530
  • DVBl 1961, 412
  • DÖV 1962, 35
 
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Wird zitiert von ... (148)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 37.59
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
    Der Begriff des Beweisnotstandes bedarf jedoch keiner Klärung, weil das Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt hat, welche Beweiserleichterungen dem Geschädigten mit Rücksicht auf seine Beweisnot zu gewähren sind (BVerwGE 10, 169 [170 f.]).
  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
    Die Möglichkeit, neben der zulassungsfreien Revision eine Nichtzulassungsbeschwerde aus anderen Gründen einzulegen, bleibt unberührt; hat in einem solchen Falle die Beschwerde Erfolg, so bedarf es, wie bisher, keiner erneuten Revisionseinlegung (BVerwGE 7, 6).
  • BVerwG, 28.09.1955 - II B 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
    Dem steht nicht entgegen, daß nach der Rechtsprechung zu §§ 53, 54 BVerwGG eine Nichtzulassungsbeschwerde auch dann als zulässig angesehen worden war, wenn der Beschwerdeführer lediglich Verfahrensmängel im Sinne des § 54 BVerwGG gerügt hatte (BVerwGE 2, 211).
  • BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89

    Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen

    Als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann die fehlerhafte Besetzung der Richterbank nicht gerügt werden, da insoweit die zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 1 VwGO zur Verfügung steht (BVerwG, Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107 ).

    Dies wäre der Sache nach eine Besetzungsrüge, die nur im Wege der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 1 VwGO und nicht - wie hier ausdrücklich geschehen - mit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107 ).

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

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  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

    Eine Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt nur wegen solcher Verfahrensmängel in Betracht, die nicht in § 133 VwGO aufgeführt sind (Beschluß vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 19. Juli 1979 - BVerwG 4 CB 29.79 - Buchholz 312 EntlG Nr. 8).
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